EMCS-Verfahren

Verbrauchsteuern in der EU

Verbrauchsteuern sind per Definition Abgaben, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren erhoben werden. Die Verbrauchsteuern werden aus Gründen einer effektiven Verwaltung zunächst beim Händler oder beim Hersteller erhoben. Die Verbrauchsteuer ist allerdings eine indirekte Steuer. Dem Hersteller und Händler wird deshalb die Möglichkeit gegeben, die Abgabe über den Verkaufspreis an den Verbraucher abzugeben.

Zu den Verbrauchsteuern gehören Güter des täglichen Konsums, die in den jeweiligen Verbrauchsteuergesetzen festgesetzt sind. Die Produktion und der Handel verbrauchsteuerpflichtiger Waren erfolgt zunächst unversteuert über die sogenannten Steuerlager. Die Verbrauchsteuern sind erst ab dem Zeitpunkt fällig, wenn die Waren das Steuerlager verlassen.

In der EU gilt für die Mitgliedstaaten das „Bestimmungslandprinzip“. Das bedeutet, dass verbrauchsteuerpflichtige Waren erst in dem Land versteuert werden, in dem sie letztendlich auch verbraucht werden.

Was unterliegt den Verbrauchsteuern?

Die Verbrauchsteuern werden in Deutschland auf Waren erhoben, die im Handelskreislauf im Wortsinne gebraucht oder verbraucht werden.

Der Fachbegriff der „Steuergegenstände“ wird auf  verbrauchsfähige Güter des täglichen Gebrauchs angewendet. Dazu gehören Mineralöl, Strom, Tabakwaren, Alkohol usw. Die Steuergegenstände werden in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen näher bestimmt und erläutert.

Die Steueraufsicht über die Herstellung, Lagerung, Beförderung und den gewerblichen Handelsverkehr der verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegt in Deutschland der Zollverwaltung.

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