Änderung
EMCS-Verfahren
Änderung des Bestimmungsorts
Die Angaben im e-VD müssen auch bei Änderungen während eines Transportes der verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ständig aktuell gehalten werden. Das gilt vor allem auch für Änderungen beim Bestimmungsort.
Der Steuerlagerinhaber oder registrierte Versender muss die Änderung am ursprünglichen Bestimmungsort oder Angaben zu einem Neuen im Rahmend des EMCS-Verfahrens angeben. Dafür werden spezielle Datensätze zur Änderungsmeldung verwendet. Das zuständige Hauptzollamt prüft die Angaben aus der Änderungsmeldung und teilt dem Versender das Ergebnis mit.
Änderungsmeldung auch an Empfänger
Wenn sich außerdem der Empfänger der verbrauchsteuerpflichtigen Waren ändert – und dieser entweder ein Steuerlagerinhaber oder aber ein registrierter Empfänger ist – wird auch diesem das aktualisierte e-VD durch das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet. Das gilt vor allem auch für Transporte über einen anderen EU-Mitgliedstaat. Aber auch der ursprüngliche Empfänger der verbrauchsteuerpflichtigen Waren wird über die Änderung am e-VD informiert – sofern er Inhaber eines Steuerlagers oder registrierter Empfänger ist.
Rechtsgrundlagen
- § 25 BrStV
- § 21 BierStV
- §§ 20 und 43 SchaumwZwStV
- § 21 TabStV
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
FULL SERVICE
Wir bieten Ihnen den kompletten Service beim EMCS-Verfahren für Transporte nach Deutschland.
MEHRERE STANDORTE
Wir betreiben Lager an mehreren Standorten in Deutschland – für kurze Anfahrtswege.
SCHNELLE ABWICKLUNG
Wir nehmen die Ware an unseren Standorten in Empfang und sorgen für einen schnellen Umschlag.
KURZE STANDZEITEN
Wenn wir den Transport übernehmen, entstehen nur kurze Standzeiten – für einen schnellen Transport.