EMCS-Verfahren

Registrierter Versender

Registrierte Versender erhalten von der zuständigen Zollverwaltung die Erlaubnis, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr aus zu versenden. Der Ort der Einfuhr ist dabei per Definition der Ort, an dem sich die verbrauchsteuerpflichtige Ware beim Eingang aus einem Drittland befindet – und von wo aus sie in zollrechtlich freien Warenverkehr überführt wird.

Um als registrierte Versender zertifiziert zu werden, bedarf es einer Erlaubnis durch das zuständige Hauptzollamt.

Erlaubnis nur unter Vorbehalt

Die Erlaubnis als registrierter Empfänger wird nur unter Vorbehalt erteilt. Die Erlaubnis erhalten ausschließlich Personen, gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit nach Prüfung keine Bedenken bestehen. Weitere Voraussetzungen sind die Führung kaufmännischer Bücher und der rechtzeitige Jahresabschluss. Außerdem ist die Erteilung der Erlaubnis von einer Sicherheitsleistung abhängig.

Zusammen mit der Erlaubnis wird durch des Bundesministeriums der Finanzen eine eigene Verbrauchsteuernummer für den registrierten Versender vergeben.

Rechtsgrundlagen

  • § 136 BranntwMonG, § 18 BrStV
  • § 7 BierStG, § 14 BierStV
  • § 7 SchaumwZwStG, § 13 SchaumwZwStV
  • § 29 Abs. 3 i.V.m. § 7 SchaumwZwStG, § 43 i.V.m. § 13 SchaumwZwStV
  • § 32 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 7 SchaumwZwStG, § 49 SchaumwZwStV
  • § 8 TabStG, § 14 TabStV

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

FULL SERVICE

Wir bieten Ihnen den kompletten Service beim EMCS-Verfahren für Transporte nach Deutschland.

MEHRERE STANDORTE

Wir betreiben Lager an mehreren Standorten in Deutschland – für kurze Anfahrtswege.

SCHNELLE ABWICKLUNG

Wir nehmen die Ware an unseren Standorten in Empfang und sorgen für einen schnellen Umschlag.

KURZE STANDZEITEN

Wenn wir den Transport übernehmen, entstehen nur kurze Standzeiten – für einen schnellen Transport.