EMCS-Verfahren

Ablauf des gewerblichen Warenverkehrs

Die Steuersätze bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU sind sehr unterschiedlich – eine Angleichung der steuerlichen Belastungen ist bisher nicht möglich. Diese großen Belastungsunterschiede bei der Verbrauchsteuer zwingen die Zollbehörden zu Regelungen des ansonsten freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt.

Die Versteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren erfolgt dabei nach dem sogenannten Bestimmungslandprinzip. Dies besagt, dass die Ware erst in dem Land versteuert werden muss, in dem sie auch verbraucht wird.

An den Binnengrenzen der EU Mitgliedsstaaten werden keine Kontrollen durchgeführt. So wurde für die Überwachung des verbrauchsteuerpflichtigen Warenverkehrs ein System geschaffen, dessen grundsätzliches Element ein europaweiter Verbund von Steuerlagern ist.

Steueraussetzungsverfahren

Innerhalb des Verbundsystems dürfen die verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen den Steuerlagern unversteuert transportiert werden. Das gilt sowoh für den Transport der Waren innerhalb Deutschlands – aber vor allem zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Um verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert zwischen den europaweiten Steuerlagern hin und her transportieren zu können, wird das sogenannte Steueraussetzungsverfahren eingesetzt.

Zur einheitlichen und transparenten Dokumentation der Transporte sind spezielle Begleitdokumente zwingend vorgeschrieben. Dazu gehört vor allem das e-VD.

Registrierter Empfänger

Abweichend vom steuerfreien Transport der Güter innerhalb des europaweiten Steuerlagerverbundsystems gibt es außerdem die Möglichkeit, als sogenannter zugelassener Empfänger die verbrauchsteuerpflichtigen Waren in Empfang zu nehmen. Zugelassene Empfänger sind meistens kleine Unternehmen, für die der Betrieb eines Steuerlagers wirtschaftlich nicht zumutbar wäre. Die Verbrauchsteuer entsteht in diesem Fall dann, wenn der registrierte Empfänger die verbrauchsteuerpflichtigen Waren in seinen Betrieb aufnimmt – sprich: lagert, bzw., umschlägt.

Aber auch bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU versteuerte Waren können Teil des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs sein. Auch für bereits versteuerte Waren gilt das Bestimmungslandprinzip. Um nun aber eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird dem Händler die bereits geleistete Verbrauchsteuer des EU-Ursprungslandes erstattet.

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

FULL SERVICE

Wir bieten Ihnen den kompletten Service beim EMCS-Verfahren für Transporte nach Deutschland.

MEHRERE STANDORTE

Wir betreiben Lager an mehreren Standorten in Deutschland – für kurze Anfahrtswege.

SCHNELLE ABWICKLUNG

Wir nehmen die Ware an unseren Standorten in Empfang und sorgen für einen schnellen Umschlag.

KURZE STANDZEITEN

Wenn wir den Transport übernehmen, entstehen nur kurze Standzeiten – für einen schnellen Transport.