Annullierung
EMCS-Verfahren
Annullierung eines EMCS-Verfahrens
Die Annullierung eines e-VD ist nur im Vorfeld einer Beförderung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren vorgesehen. Die Meldung zur Annullierung muss elektronisch per EMCS übermittelt werden. Dafür sind die dort hinterlegten Dokumente zu nutzen. Die Annullierung wird danach an das zuständige Hauptzollamt übermittelt. Dort werden die Angaben automatisch überprüft. Sofern es keine Beanstandungen gibt, wird das Ergebnis der Prüfung dem Versender mitgeteilt.
Annullierungsmeldung auch an Empfänger
Die Annullierungsmeldung wird vom zuständigen Hauptzollamt ebenso an den Empfänger der verbrauchsteuerpflichtigen Waren übermittelt, sofern dieser Inhaber eines Steuerlagers oder aber ein registrierter Empfänger ist – und somit aktiver Teil des EMCS-Verfahrens.
Rechtsgrundlagen
- § 24 BrStV
- § 20 BierStV
- §§ 19 und 43 SchaumwZwStV
- § 20 TabStV
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
FULL SERVICE
Wir bieten Ihnen den kompletten Service beim EMCS-Verfahren für Transporte nach Deutschland.
MEHRERE STANDORTE
Wir betreiben Lager an mehreren Standorten in Deutschland – für kurze Anfahrtswege.
SCHNELLE ABWICKLUNG
Wir nehmen die Ware an unseren Standorten in Empfang und sorgen für einen schnellen Umschlag.
KURZE STANDZEITEN
Wenn wir den Transport übernehmen, entstehen nur kurze Standzeiten – für einen schnellen Transport.