EMCS-Verfahren

Beginn der Beförderung

Bevor verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung aus einem Steuerlager – oder vom Ort der Einfuhr aus – in ein anderes Steuerlager, oder aber in den Betrieb eines registrierten Empfängers in einem anderen EU-Mitgliedstaat, transportiert werden dürfen, muss der Versender dem zuständigen Hauptzollamt den aktuellen Stand des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) übermitteln. Die Übermittlung des e-VD muss zwingend elektronisch über das EMCS-Verfahren erfolgen.

Wenn es seitens der Zollbehörden nach der Prüfung keine Einwände gibt, wird das e-VD mit einem Referenzcode versehen (ARC) und als Bestätigung an den Versender übermittelt.

Beförderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Wenn der Inhaber eines Steuerlagers Empfänger der verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist, wird ihm das e-VD vom zuständigen Hauptzollamt zugeleitet. Das gleiche Verfahren wird auch bei Beförderungen angewendet, die über einen anderen EU-Mitgliedstaat erfolgen. Das gleiche Verfahren gilt, auch wenn ein registrierter Empfänger die Ware erhält.

Der Frachtführer hat beim Transport der verbrauchsteuerpflichtigen Waren einen Ausdruck des bestätigten e-VD mitzuführen, wie auch ein Handelspapier, dass die gleichen Daten des e-VD und den Referenzcode enthält. Dies gilt ebenso bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 21 und 22 BrStV
  • § 17 und 18 BierStV
  • §§ 16, 17 und 43 SchaumwZwStV
  • §§ 17 und 18 TabStV

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

FULL SERVICE

Wir bieten Ihnen den kompletten Service beim EMCS-Verfahren für Transporte nach Deutschland.

MEHRERE STANDORTE

Wir betreiben Lager an mehreren Standorten in Deutschland – für kurze Anfahrtswege.

SCHNELLE ABWICKLUNG

Wir nehmen die Ware an unseren Standorten in Empfang und sorgen für einen schnellen Umschlag.

KURZE STANDZEITEN

Wenn wir den Transport übernehmen, entstehen nur kurze Standzeiten – für einen schnellen Transport.